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2G im Einzelhandel entfällt

Im Einzelhandel entfällt die 2G-Regel. Das heißt, dass auch Ungeimpfte wieder überall einkaufen dürfen. Allerdings bleibt die Maskenpflicht sowohl für die Beschäftigten als auch für Kundinnen und Kunden bestehen. Das Gleiche gilt auch für sogenannte Läden mit Dienstleistungen ohne Körperkontakt. Das sind beispielsweise Reisebüros, Mobilfunkgeschäfte, Änderungsschneidereien oder Autovermietungen.

Der Handelsverband Nord hatte die Neuregelung erfreut aufgenommen. Geschäftsführerin Mareike Petersen meinte, dass die Entscheidung, 2G im Einzelhandel zu kippen, folgerichtig sei.

Quelle: www.ndr.de